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BEWERBUNGSINFO

Bewerbungsinfo MA


Zulassungsvoraussetzungen

Was muss ich vorweisen?

In Konkretisierung der Bestimmungen des §4 FHStG werden für inländische und ausländische Studienwerber des Fachhochschul-Masterstudienganges Militärische Führung nachstehende fachliche Zugangsvoraussetzungen festgelegt:
 
  1. Verlässlichkeitserklärung: Vorliegen der Verlässlichkeit gem. § 23 MBG (zivile Studienwerber wenden sich bitte in diesem Fall an die Studiendirektion).
  2. Abgeschlossenes Studium
    Für Militärpersonen: ​​​​​​​Die Absolvierung der Truppenoffiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie oder des FH-Diplom- bzw. des Bachelorstudiengangs Militärische Führung oder die Absolvierung einer gleichwertigen ausländischen mindestens sechssemestrigen postsekundären Offiziersgrundausbildung.
    ​​​​​​​Für Zivilpersonen: Die Absolvierung von Bachelor-, Master- bzw. Diplomstudiengängen oder gleichwertigen Ausbildungsgängen einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung der Fachrichtungen ​​​Sicherheitswissenschaften, ​​​​​​​Politikwissenschaft, Rechtswissenschaften, ​​​​​​​Wirtschaftswissenschaften sowie sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften. Das vorausgesetzte fachliche Niveau folgender Kernfachbereiche wird wie folgt konkretisiert: Rechtswissenschaften (10 ECTS); Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (10 ECTS).
  3. Fremdsprachen-Kenntnisse: ​Alle Studienwerber haben die erforderlichen Englisch-Kenntnisse (Niveau 3/3/3/2+) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen. Jene Studienwerber, welche nicht Deutsch als Muttersprache haben, haben die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse (Niveau 2+/2+/2+/2+) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen.

Aufnahmeverfahren

​Da der Schwerpunkt des Programms auf der Berufserfahrung liegt, ist der Zugang auf eine bestimmte Zielgruppe beschränkt. Alle Bewerber, mit Ausnahme von Zivilisten, müssen ein Aufnahmeverfahren durchlaufen, insbesondere wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Bewerber über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für einen erfolgreichen Studienaufenthalt verfügen.

Bei mangelnder Qualifikation und Erfahrung kann die Zulassung abgelehnt werden. Informationen über das Verfahren, den Inhalt und die administrativen Einzelheiten des Aufnahmeverfahrens sind für interessierte Personen auf Anfrage zugänglich.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
​​​​​​​Sachbearbeiterin Studiengang
​​​​​​​☏ +43 (0)50201 - 10 28259
​​​​​​​* rebekka.jakob@bmlv.gv.at

Für allgemeine Fragen zur Bewerbung, zum Studium, zum Aufenthalt in Österreich/Wien und zum Leben in Wien steht Ihnen unsere Studiengangsleitung gerne zur Verfügung.​​​​​​​