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FAQ

FAQs FH-MAStg MilFü


Häufig gestellte Fragen – FAQ

Zugangsvoraussetzungen

Ja - Sie können den Studiengang auch als Zivilperson absolvieren.
Nein – weder für aktive Militärpersonen im regulären Dienststand noch für Zivilpersonen gibt es keine Altersbeschränkung. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass der Fachhochschul-Masterstudiengang Militärische Führung ein Vollzeitstudium ist und eine wöchentliche Anwesenheitspflicht von Montag bis Freitag besteht.
  1. Verlässlichkeitserklärung: Vorliegen der Verlässlichkeit gem. § 23 MBG (zivile Studienwerber wenden sich bitte in diesem Fall an die Studiendirektion).
  2. Abgeschlossenes Studium
    Für Militärpersonen: ​​​​​​​Die Absolvierung der Truppenoffiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie oder des FH-Diplom- bzw. des Bachelorstudiengangs Militärische Führung oder die Absolvierung einer gleichwertigen ausländischen mindestens sechssemestrigen postsekundären Offiziersgrundausbildung.
    ​​​​​​​Für Zivilpersonen: Die Absolvierung von Bachelor-, Master- bzw. Diplomstudiengängen oder gleichwertigen Ausbildungsgängen einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung der Fachrichtungen ​​​Sicherheitswissenschaften, ​​​​​​​Politikwissenschaft, Rechtswissenschaften, ​​​​​​​Wirtschaftswissenschaften sowie sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften. Das vorausgesetzte fachliche Niveau folgender Kernfachbereiche wird wie folgt konkretisiert: Rechtswissenschaften (10 ECTS); Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (10 ECTS).
  3. Fremdsprachen-Kenntnisse: ​Alle Studienwerber haben die erforderlichen Englisch-Kenntnisse (Niveau 3/3/3/2+) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen. Jene Studienwerber, welche nicht Deutsch als Muttersprache haben, haben die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse (Niveau 2+/2+/2+/2+) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen.
Über die Gleichwertigkeit von Bachelor- beziehungsweise Diplomstudiengängen oder diesen gleichgestellten postsekundären Ausbildungsgängen entscheidet der entscheidet der Studiengangsleiter im Einzelfall.

Aufnahmeverfahren für Militärpersonen

Detailregelungen zum Aufnahmeverfahren sind in der „Richtlinie zum Vollzug der Aufnahmeordnung und der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse“ festgelegt und werden über den Dienstweg in einem Durchführungsbefehl für das Aufnahmeverfahren bekanntgegeben.
Um das Aufnahmeverfahren zu bestehen sind sowohl Eigenschaften als auch Fähigkeiten nötig.

​​​​​​​Zu den Eigenschaften zählen
die psychische und physische Belastbarkeit,
die Glaubwürdigkeit und
die Zuverlässigkeit.

​​​​​​​Unbedingt erforderliche Fähigkeiten
Kontaktfähigkeit und soziale Neugier (Kommunikationsfähigkeit),
umfassendes und komplexes Denken (Ganzheitliches Denken),
durch Selbstvertrauen das eigene Handeln gestalten und
​​​​​​​​​​​​​​Organisationsfähigkeit.
​​​​​​​
Diese Auflistung beinhaltet nur einen Teil der notwendigen Kriterien für eine erfolgreiche Aufnahme.
Wie im Antrag auf Akkreditierung ausgeführt, haben die Aufnahmewerber bis spätestens zum Ende der 20. Kalenderwoche des Jahres in dem ein neuer Fachhochschul-Masterstudiengang Militärische Führung beginnt einen schriftlichen Antrag, mittels Anmeldeformularr, an die Studiengangsleitung einzubringen.

Die Studiengangsleitung prüft die fachlichen Zugangsvoraussetzungen und lädt bei deren Vorliegen zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren in der 24. Kalenderwoche schriftlich ein.

Die Prüfung erfolgt aufgrund der Grundlage des Antrags auf Akkreditierung unter dem Punkt "Zugangsvoraussetzungen".

​​​​​​​Für im Dienststand des Bundesministeriums für Landesverteidigung befindliche Studienwerber gilt uneingeschränkt das Dienstrecht. Eine der Zugangsvoraussetzungen für diesen Personenkreis ist die tatsächliche Nominierung durch den Dienstgeber (Bundesministerium für Landesverteidigung). Es werden daher nur jene Bewerbungen berücksichtigt, welche durch den Dienstgeber vorgelegt wurden. Direktanmeldungen bei der studiengangsführenden Stelle werden nicht berücksichtigt.

Das Aufnahmeverfahren findet in der Regel in der 24. Kalenderwoche des Jahres in dem ein neuer Fachhochschul-Masterstudiengang Militärische Führung beginnt statt.

​​​​​​​​​​​Anmeldung gemäß den Vorgaben des Aufnahmeantrages.

Aufnahmeverfahren für Zivilpersonen

Wie im Antrag auf Akkreditierung ausgeführt, haben die Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber bis spätestens zum Ende der 20. Kalenderwoche des Jahres in dem ein neuer Fachhochschul-Masterstudiengang Militärische Führung beginnt einen schriftlichen Antrag, mittels Anmeldeformular, an die Studiengangsleitung einzubringen.

Die Studiengangsleitung prüft die fachlichen Zugangsvoraussetzungen und lädt bei deren Vorliegen zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren in der 24. Kalenderwoche schriftlich ein.

Für Zivilpersonen ist nach Überprüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen nur ein Aufnahmegespräch erforderlich.
Das Aufnahmeverfahren findet in der Regel in der 24. Kalenderwoche des Jahres in dem ein neuer Fachhochschul-Masterstudiengang Militärische Führung beginnt statt.

​​​​​​​Anmeldung gemäß den Vorgaben des Aufnahmeantrages.

für Sachbearbeiter und Lehrende

Fachoberinspektorin

JAKOB Rebekka
Sachbearbeiterin Studiengang
Telefon: +43 (0)50201 - 10 28259
E-Mail: ​​​​​​​rebekka.jakob@bmlv.gv.at

Die Honorarnote ist in der Regel bereits zur Unterschrift bei der Sachbearbeiterin vorbereitet.
Nehmen Sie hierzu Verbindung mit dem Heerespersonalamt auf! Unsere Sachbearbeiterin Studiengang wird ihnen gerne die Kontaktdaten weitergeben.
v Nehmen Sie hierzu Verbindung mit dem Heerespersonalamt auf.
Unsere Sachbearbeiterin Studiengang wird ihnen gerne die Kontaktdaten weitergeben.
Die kaufmännische Abteilung verschickt die Verträge direkt an die Personen oder an die Sachbearbeiterin Studiengang.

Unterkunft und Gebühren

Militärperson: Ja.
​​​​​​​Zivilperson: je nach Verfügbarkeit und nach direkter Anfrage.
Nein. Es werden keine Studiengebühren und Studienbeitrag von den Studierenden eingehoben. ​​​​Der Studien-/ÖH-Beitrag wird für die Studierenden durch das Bundeministerium für Landesverteidigung übernommen.

Personen mit Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land können unter bestimmten Voraussetzungen EU/EWR-Bürger hinsichtlich des Studien-ÖH-Beitrages gleichgestellt werden. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR Bürger​​​​​​​.

Kontakt und Anfahrt

Landesverteidigungsakademie Wien
Institut für Höherer Militärische Führung
Stift Kaserne General Spannocchi
​​​​​​​Stiftgasse 2a​​​​​​​
1070 Wien
Telefon: +43 (0)50201 - 10 28259
​​​​​​​E-Mail: ​​​​​​​rebekka.jakob@bmlv.gv.at​​​​​​

Anfahrt: U-Bahn U3 (Ausstieg Neubaugasse), Straßenbahnlinie 49 (Straßenbahnhalt Ecke Stiftgasse-Siebensterngasse).
​​​​​​​
​​​​​​​Der Eingang zur Landesverteidigungsakademie befindet sich neben der Polizeiinspektion Wien-Stiftgasse.

Sollten Sie zusätzliche Fragen haben können Sie uns jederzeit kontaktieren!
​​​​​​​Telefon: +43 (0)50201 - 10 28259
​​​​​​​E-Mail: ​​​​​​​rebekka.jakob@bmlv.gv.at​​​​​​