KOLLEGIUMWAHL 2024

Kollegiumswahl 2024
Kollegiumswahl 2024
WAHLKUNDMACHUNG
gemäß § 7 der Wahlordnung
für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
des Lehr- und Forschungspersonals in das Kollegium
der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften
für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
des Lehr- und Forschungspersonals in das Kollegium
der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften
- In das Kollegium der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften sind neun (9) Vertreterinnen oder Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals zu wählen. Die Funktionsperiode beträgt drei Jahre und beginnt frühestens mit 1. September 2024. Jedenfalls beginnt die Funktionsperiode erst nach erfolgter Konstituierung des neu gewählten Kollegiums.
- Aktiv und passiv wahlberechtigt für den Wahlkörper „Lehr- und Forschungspersonal" sind alle Personen, die am Stichtag einer der nachstehenden Personengruppen angehören
dem hauptberuflichen Lehr- und Forschungspersonal an den Fachhochschulstudiengängen der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften, jenen Personen, welche für das Semester, in dem die Kollegiumswahl stattfindet, einen vom Leiter bzw. der Leiterin des Kollegiums erteilten aufrechten Lehrauftrag für eine Lehrtätigkeit von mindestens einer Semesterwochenstunde an den Fachhochschulstudiengängen der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften haben, und jenen Personen, welche in einem der beiden der Wahl vorausgegangenem Semester aufgrund eines vom Leiter bzw. der Leiterin des Kollegiums erteilten Lehrauftrages eine Lehrtätigkeit von mindestens einer Semesterwochenstunde an den Fachhochschulstudiengängen der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften erfüllten. - Wahlstichtag ist der 01. März 2024.
- Als Wahltage wurden der 06. und 07. Mai 2024 festgelegt.
Die persönliche Stimmabgabe ist
am 06. Mai 2024 von 1100 - 1300 Uhr an der Theresianischen Militärakademie, Institut 1, 3. Stock, Mehrzweckraum und
am 07. Mai 2024 von 1100 - 1300 Uhr an der Landesverteidigungsakademie, 2. Stock, Seminarraum 25, möglich. - Die Studiengangsleitungen werden ersucht bis 18. März 2024 die vorläufige Liste der Wahlberechtigten gemäß Formatvorlage inklusive der erteilten Lehraufträge (Semesterpläne) an den Vorsitzenden der Wahlkommission per E-Mail vorzulegen.
- Die vorläufige Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung werden nach Vorlage an den Vorsitzenden der Wahlkommission bis 02. April 2024 in der FH-Studiendirektion am Institut für Offiziersausbildung an der TherMilAk und in der Studiendirektion des FH-MaStg MilFü (Kanzlei Frau FOInspin Rebekka JAKOB) an der LVAk für alle dem Wahlkörper angehörenden Personen zur Einsicht aufgelegt.
- Einsprüche gegen die vorläufige Liste der Wahlberechtigten können von jeder dem Wahlkörper angehörenden Person bis zum 02. April 2024 beim Vorsitzenden der Wahlkommission per E-Mail eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Die endgültige Liste der Wahlberechtigten liegt beim Vorsitzenden der Wahlkommission auf.
- Wahlvorschläge (Formatvorlage siehe Beilage) sind spätestens sechs Wochen (25. März 2024) vor dem Wahltag per E-Mail beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen. Alle Wahlwerberinnen und Wahlwerber haben mit ihrer eigenhändigen Unterschrift ihre Kandidatur zu bestätigen. Die Vorlage der Unterschriften zu den Wahlvorschlägen hat im Original an ein Mitglied der Wahlkommission zu erfolgen. Zu spät einlangende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr Wahlwerberinnen oder Wahlwerber enthalten, als die 3-fache Zahl der zu vergebenden Mandate dieses Wahlkörpers - somit maximal 27 Wahlwerberinnen oder Wahlwerber. Andernfalls gelten jene Wahlwerberinnen oder Wahlwerber, die diese Zahl überschreiten, als nicht angeführt.
- Die zugelassenen Wahlvorschläge werden vier Wochen (ab 08. April 2024) vor dem Wahltag an den Amtstafeln der Studiengänge oder deren Homepage kundgemacht.
- Das Wahlrecht ist persönlich mittels Stimmzettel im Wahllokal oder mittels Briefwahl auszuüben.
- Die Beantragung zur Briefwahl muss per E-Mail bis spätestens 15. April 2024 unter Angabe der Zustelladresse der wahlberechtigten Person beim Vorsitzenden der Wahlkommission erfolgen. Ein Merkblatt mit den Modalitäten zur Briefwahl wird beigelegt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt frühestens am 15. April 2024.
Der letztmögliche Zeitpunkt für das Einlangen des Stimmzettels bei der Wahlkommission ist der 05. Mai 2024, welcher auch persönlich einem Mitglied der Wahlkommission nachweislich übergeben werden kann. Später einlangende Stimmzettel werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt. - Die Verlautbarung des Wahlergebnisses erfolgt bis spätestens 08. Mai 2024 durch die Wahlkommission über die Studiengangsleitungen. Ein gewähltes Mitglied kann binnen einer Woche ab Verlautbarung des Wahlergebnisses die Nichtannahme der Wahl gegenüber der Wahlkommission erklären.
- Zur Unterstützung der Wahl werden folgende Wahlkommissärin und Wahlkommissäre bestellt:
- an TherMilAk: Frau ADirin Eva RAINER, MSc und Herr OStv Manuel RADAKOVITS
- an LVAk: Herr OKntrl Philipp HAMMER
- Anschrift des Vorsitzenden der Wahlkommission:
Markus BERNHART
Inst1/TherMilAk
Burgplatz 1
2700 Wr. Neustadt
E-Mail: markus.bernhart@bundesheer.at
Der Vorsitzende der Wahlkommission
BERNHART e.h.
KUNDMACHUNG
der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
des Lehr- und Forschungspersonals in das Kollegium
der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften
am 06. und 07. Mai 2024
- Die Wahlkommission hat nach Prüfung der endgültigen Liste der Wahlberechtigten folgende Wahlvorschläge zugelassen:
- Liste ALEXA
- Liste GREINER
- Die Listen setzen sich aus folgenden Kandidaten zusammen:
- Liste ALEXA:
- ALEXA Andreas
- STADLER Christian
- SCHEUCHER Gregor
- TESTOR Karl
- SCHERL Jürgen
- KÖRÖCZ Wolfgang
- WIMMER Jürgen
- LUGER Gerald
- RENTENBERGER Albin
- Liste GREINER:
- GREINER Josef
- TREIBLMAIER Alexander
- BERNHART Markus
- WATSCHINGER Peter
- BAUMANN Thomas
- WIMMER Detlef
- WOLF Christian
- PILLES Oliver
- LECHNER Michael
- GELL Harald
- GRAF Michael
- Die Wahltage gemäß Wahlkundmachung sind der 06. und 07. Mai 2024.
Die persönliche Stimmabgabe ist möglich am- 06. Mai 2024 von 1100 – 1300 Uhr,
Theresianische Militärakademie, Institut 1, 3. Stock, Mehrzweckraum; - 07. Mai 2024 von 1100 – 1300 Uhr,
Landesverteidigungsakademie, 2. Stock, Seminarraum 25.
Zwecks Identitätsfeststellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder der Dienstausweis vorzuweisen.
- 06. Mai 2024 von 1100 – 1300 Uhr,
- Die Beantragung zur Briefwahl muss per E-Mail bis spätestens 15. April 2024 unter Angabe der Zustelladresse der wahlberechtigten Person beim Vorsitzenden der Wahlkommission erfolgen.
- Liste ALEXA:
Der Vorsitzende der Wahlkommission
BERNHART e.h.
KUNDMACHUNG
KUNDMACHUNG
des vorläufigen Wahlergebnisses
für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
des Lehr- und Forschungspersonals in das Kollegium
der Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften
Kollegiumswahl 2024
- Bei der Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals wurde durch die Wahlkommission gemäß § 13 Abs. 5 der Wahlordnung folgendes Ergebnis festgestellt:
Zahl der zu vergebenden Mandate 9
Zahl der Wahlberechtigten 137
Zahl der fristgerecht eingelangten Briefwahlkarten 20
Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen 53
Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen 52
Zahl der ungültigen Stimmen 1
Von den gültigen Stimmen entfallen auf die wahlwerbenden Listen:
Wahlwerbende Liste Anzahl der Stimmen
Liste ALEXA 19
Liste GREINER 33
Unter Anwendung des d`Hondt`schen Höchstzahlverfahren gemäß § 13 Abs. 2 der Wahlordnung entfallen auf die wahlwerbenden Listen folgende Mandate:
Wahlwerbende Liste Anzahl der Mandate
Liste ALEXA 3
Liste GREINER 6
Mandate Liste ALEXA- ALEXA Andreas
- STADLER Christian
- SCHEUCHER Gregor
Mandate Liste GREINER- GREINER Josef
- TREIBLMAIER Alexander
- BERNHART Markus
- WATSCHINGER Peter
- BAUMANN Thomas
- WIMMER Detlef
- Die Studiengangsleitungen werden ersucht das Wahlergebnis nach Zustellung für zwei Wochen an den jeweiligen Amtstafeln auszuhängen. Die Listenersten werden vom Vorsitzenden der Wahlkommission über das Wahlergebnis verständigt. (§ 13 Abs. 5 Wahlordnung)
Die gewählten Mitglieder können innerhalb einer Woche nach Kundmachung des Wahlergebnisses erklären, dass sie die Wahl nicht annehmen. Eine etwaige Nichtannahme der Wahl ist an den Vorsitzenden der Wahlkommission per E-Mail (markus.bernhart@bundesheer.at) zu richten. (§ 13 Abs. 6 Wahlordnung) - Die Gültigkeit der Wahl kann binnen zweier Wochen nach Kundmachung des Wahlergebnisses von jeder Wählergruppe, die sich an der Wahl beteiligt hat, sowie von jenen, die Wahlvorschläge eingebracht haben, bei der Wahlkommission angefochten werden.
Die Entscheidung der Wahlkommission kann durch kein ordentliches Rechtsmittel angefochten werden. (§ 14 Abs. 5 Wahlordnung)
Der Vorsitzende der Wahlkommission
BERNHART e.h.
BERNHART e.h.