BEWERBUNGSINFO MILFÜ

BEWERBUNGSINFO
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu den beiden FH-Bachelorstudiengängen an der Theresianischen Militärakademie gibt es viele Wege. Diese reichen von der Allgemeinen Universitätsreife über die Studienberechtigungsprüfung bis zur Einschlägigen beruflichen Qualifikation mit Zusatzprüfung. Durch die Vielzahl der Zulassungsmöglichkeiten für die hochschulische Offiziersausbildung wird im Österreichischen Bundesheer somit ein (Aus)bildungssystem angeboten, das eine Karriere vom "Vom Rekruten bis zum General" ermöglicht.
Sämtliche nachfolgend aufgezählte Zulassungsvoraussetzungen müssen bis zum Beginn des Aufnahmeverfahrens für die FH-Bachelorstudiengänge nachgewiesen werden. Dieses findet in der Regel im August statt. Bewerber mit abgeschlossener Unteroffiziersausbildung, haben mit Beginn des Studienantritts eine Mindestdienstzeit von sechs Jahren, gerechnet ab Beginn des Grundwehr- oder Ausbildungsdienstes, nachzuweisen. Die Zusatzprüfung ist spätestens in dem Jahr abzulegen, in dem das 36. Lebensjahr vollendet wird.
Sämtliche nachfolgend aufgezählte Zulassungsvoraussetzungen müssen bis zum Beginn des Aufnahmeverfahrens für die FH-Bachelorstudiengänge nachgewiesen werden. Dieses findet in der Regel im August statt. Bewerber mit abgeschlossener Unteroffiziersausbildung, haben mit Beginn des Studienantritts eine Mindestdienstzeit von sechs Jahren, gerechnet ab Beginn des Grundwehr- oder Ausbildungsdienstes, nachzuweisen. Die Zusatzprüfung ist spätestens in dem Jahr abzulegen, in dem das 36. Lebensjahr vollendet wird.


Österreichische Reifeprüfung
Die Österreichische Reifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Diese kann an Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) oder an Berufsbildenden höheren Schulen (BHS) abgelegt werden. Weiters zählt die Berufsreifeprüfung als Nachweis der Österreichischen Reifeprüfung.
Durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung (gem. Berufsreifeprüfungsgesetz) erwirbt eine Person ohne Reifeprüfung auch die uneingeschränkte fachliche Zugangsvoraussetzung zum FH-BaStg MilFü oder zum FH-BaStg Mil-IKTFü. Sie umfasst die Teilprüfungen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache sowie eine Fachbereichsarbeit.
Durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung (gem. Berufsreifeprüfungsgesetz) erwirbt eine Person ohne Reifeprüfung auch die uneingeschränkte fachliche Zugangsvoraussetzung zum FH-BaStg MilFü oder zum FH-BaStg Mil-IKTFü. Sie umfasst die Teilprüfungen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache sowie eine Fachbereichsarbeit.
Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht es, ohne Ablegen der Reifeprüfung, zu einem bestimmten Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, zu einem bestimmten Kolleg oder einer Pädagogischen Hochschule zugelassen zu werden („Studieren ohne Matura“). Es handelt sich dabei um keine „Österreichische Reifeprüfung". Personen ohne Reifeprüfung können für die Zulassung zu einem der FH-Bachelorstudiengänge an der Theresianischen Militärakademie die Allgemeine Universitätsreife in dieser Form erlangen.
Für den jeweiligen FH-Bachelorstudiengang muss eine in Frage kommende Studiengruppe absolviert werden. Die Studienberechtigungsprüfung kann an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule abgelegt werden. Die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen für die beiden FH-Bachelorstudiengänge sind erfüllt, wenn bei der Studienberechtigungsprüfung mindestens die Pflichtfächer Mathematik (Niveau 1) und Englisch (Niveau 2) positiv absolviert wurden. Diese Kombination im nötigen Niveau findet sich bevorzugt in der Studienberechtigungsprüfung für folgende Studienrichtungsgruppen:
- Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien
- Naturwissenschaftliche Studien
- Ingenieurwissenschaftliche Studien
- Lehramtsstudien
EInschlägig berufliche Qualifikation mit zusatzprüfung
Neben den bisher angeführten Zulassungswegen zu den FH-Bachelorstudiengängen an der Theresianischen Militärakademie gibt es noch die Möglichkeit der Zulassung über die Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung. Dieser Weg ist vor allem für Personen mit (militärischer) Berufspraxis interessant. Studieninteressierte mit Einschlägiger beruflicher Qualifikation können diese an der Theresianischen Militärakademie im Rahmen eines Zusatzlehrganges absolvieren.
Als Einschlägige berufliche Qualifikation für den FH-BaStg MilFü wird der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung aus einer der folgenden Lehrberufsgruppen anerkannt:
Als Einschlägige berufliche Qualifikation für den FH-BaStg MilFü wird der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung aus einer der folgenden Lehrberufsgruppen anerkannt:
- Bauwesen/Chemie
- Büro/Verwaltung/Organisation
- Elektrotechnik/Elektronik
- Gesundheit und Körperpflege
- Handel/Informations- und Kommunikationstechnologie
- Metalltechnik/Maschinenbau
Als Einschlägige berufliche Qualifikation für den FH-BaStg Mil-IKTFü wird der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung aus einer der folgenden Lehrberufsgruppen anerkannt:
- Bau/Architektur/Gebäudetechnik/Informatik/IT/Kommunikationstechnik
- Büro/Handel/Finanzen/Maschinen/Fahrzeuge/Metall
- Chemie/Kunststoff/Medien/Druck/Design
- Elektrotechnik/Elektronik/Naturwissenschaften/Mathematik
- Gesundheit/Medizin/Pflege/Umwelt/Energie/Rohstoffe
Weiters wird für beide FH-Bachelorstudiengänge der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsbildenden Mittleren Schule der Fachrichtung technische Berufe, wirtschaftliche Berufe oder soziale Berufe als Zulassungsvoraussetzung anerkannt.
In Verbindung mit einer Zusatzprüfung wird auch die positiv abgeschlossene Unteroffiziersgrundausbildung oder eine damit vergleichbare Qualifikation, die an ausländischen militärischen Institutionen oder an Ausbildungsstätten ziviler Einsatzorganisationen erworben wurden, anerkannt.
Über die Gleichwertigkeit bzw. die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit von hier nicht aufgezählten beruflichen Qualifikationen entscheidet die jeweils zuständige Studiengangsleitung im Einzelfall. Die in diesen Fällen zu absolvierende Zusatzprüfung orientiert sich am Studienberechtigungsgesetz sowie an der Studienberechtigungsverordnung. Bei der Zusatzprüfung ist ein Aufsatz über ein allgemeines Thema zu verfassen. Die Pflichtfächer Englisch und Mathematik sind jedenfalls zu absolvieren. Weiters sind zwei der nachfolgenden Wahlpflichtfächer zu wählen: Geografie und Wirtschaftskunde, Geschichte, Darstellende Geometrie, Biologie und Umweltkunde, Physik oder Chemie. Bei Vorlage entsprechender Nachweise können Prüfungen angerechnet werden.
Für Soldaten ist die Teilnahmemeldung zum Zusatzlehrgang und zur Zusatzprüfung mittels Verlautbarungsblatt geregelt (Derzeit VBl. I Nr.76/2017, Kapitel IV und Beilage 4). Zivilpersonen, die am Zusatzlehrgang mit abschließender Zusatzprüfung teilnehmen wollen, müssen bis November des Vorjahres ein schriftliches Aufnahmeansuchen an den FH-BaStg Mil-IKTFü oder den FH-BaStg MilFü mit folgendem Inhalt stellen:
- Geburtsurkunde
- zwei ausgewählte Wahlpflichtfächer gem. obiger Auflistung
- das letzte Schulzeugnis
- allenfalls Nachweise über abgelegte schulische Prüfungen
KOntakt für interessierte
Personal Ref StudAng
Referat für Studienangelegenheiten
Tel.: +43 50201 20 29101
Mail: studienangelegenheiten@bmlv.gv.at
Institut für Offiziersausbildung
Theresianische Militärakademie
Burgplatz 1
2700 Wiener Neustadt